Zunehmend übernehmen Arbeitsbühnenvermieter Hebeleistungen für ihre Kunden. Wie sieht es aber mit dem Versicherungsschutz aus, wenn das zu hebende Gut beschädigt wird? Reicht eine Hakenlastversicherung?
Hamburg, 30.08.2018 – Seit Jahren befindet sich die Branche der Arbeitsbühnenvermietung im Wandel. Neben den klassischen Arbeitsbühnen gehören heute auch Minikrane, Stapler aller Art oder Vakuumsauger zum Mietprogramm. Fast alle Geräte sind geeignet, Lasten aufzunehmen, zu bewegen oder zu heben. Doch nur wenige Arbeitsbühnenvermieter, die Hebeleistungen anbieten, sind sich über ihr Haftungspotenzial im Klaren.
Um die Risiken von Hebeleistungen aufzufangen, können Unternehmen eine Hakenlastversicherung abschließen. Sobald ein zu hebendes Gut am Haken hängt, ist es für den Fall des Schadens (beispielsweise eines Sturzes aus der Höhe) in der Regel im Rahmen der Hakenlastversicherung abgesichert. "Das gilt allerdings nicht, wenn anstatt eines Hakens die Last anderweitig bewegt wird", weiß Steffen Sparmann, Versicherungsspezialist im Bereich Arbeitsbühnen bei GGW. Dazu zählen beispielsweise große Fensterscheiben, die per Vakuumsauger gehoben und direkt in das Gebäude eingesetzt werden. Auch Maschinen oder andere sperrige Gegenstände wie etwa Schaltschränke oder Klaviere lassen sich nicht einfach an einem Haken befestigen und aus Gebäudeöffnungen heben. Vielfach erfolgt der Transport mittels Stapler, sowohl horizontal als auch vertikal. "Hinzu kommt, dass gerade bei großen Lasten, die keinen eindeutigen stabilen Schwerpunkt haben, das Unfallrisiko beim Heben und Senken trotz Sicherung besonders hoch ist", warnt Sparmann. "Arbeitsbühnenvermieter, die auch die Bedienung der Arbeitsbühnen und somit die Beförderng des Guts übernehmen, gehen daher mit ihrer Dienstleistung ein zusätzliches Risiko ein", gibt der Experte zu bedenken.
Fü diese Fälle gibt es eine Deckung, die die Hakenlastversicherung zusätzlich mit einer Güterversicherung kombiniert. "Darin versichert sind alle Güter, die durch den Versicherungsnehmer mittels Hebetechnik transportiert, gehoben und bewegt werden", erläutert Sparmann. "Abgedeckt sind auch Schäden durch eine mangelhafte Sicherung oder Verladung, solange sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufen werden." Die Prämienberechnung erfolgt auf Grundlage der gewählten Höchsthaftungssumme, die individuell nach Bedarf festgelegt werden kann. Sollte diese für einzelne Aufträge nicht ausreichen, kann die benötigte Zusatzsumme hinzugekauft werden. "Besitzer oder Vermieter von Arbeitsbühnen, die mit verschiedenen Hebetechniken arbeiten, sollten diese Versicherungsoption für sich unbedingt prüfen", rät Sparmann. "Zu hoffen, dass nichts passiert oder nur einseitig auf eine Hakenlastversicherung zu setzen, kann im Ernstfall zu hohen Schadenkosten führen." Die belaufen sich laut GGW Fachmann auf Summen von 5.000 EUR (etwa für eine große Glasscheibe) bis hin zu über 1 Mio. EUR (etwa für eine CNC-Maschine).
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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