Das Lieferkettengesetz

Die Welt wächst zusammen, unsere Lieferketten werden immer globaler und verzweigter. Der Konsument weiß beim Kauf eines Produktes heute kaum, wo und unter welchen Umständen dieses produziert wurde. Aufgrund der hohen Produktionskosten in Zentraleuropa verlagern sich die Produktionen immer mehr in Länder, in denen die Standards für die Produktion nicht eingehalten oder erst gar nicht gesetzt werden. Dafür tragen auch die Unternehmen Verantwortung.

Hamburg, 19.07.2021 – Ein Lieferkettengesetz ist schon lange Zeit in aller Munde. Nun ist der deutsche Gesetzesentwurf unter dem offiziellen Namen "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" am 11. Juni 2021 durch den Bundestag mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen worden


Ziele des Gesetzes

Das Gesetz soll die Menschenrechte und die Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen. Durch das Gesetz sollen nicht deutsche Standards global verankert, dafür aber grundlegende Standards für Menschenrechte und Umwelt entlang der Lieferkette eingehalten und kontrollierbar werden.
 

Wer ist betroffen?

Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Konzerne in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab dem 01.01.2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern.
 

Was müssen Unternehmen beachten?

Das Gesetz normiert erstmals Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Die Anforderungen richten sich nach der Stufe der Lieferkette, nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, der Schwere der Verletzung und nach der Möglichkeit des Unternehmens, Einfluss auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung zu nehmen.

Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht. Diese kann bei Verstößen Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Vergabe ausschließen.
 

Was müssen Unternehmen nun tun?

Kern der unternehmerischen Maßnahmen ist die Durchführung einer Risikoanalyse samt der Implementierung eines Risikomanagements inklusive Präventions- und Abhilfemaßnahmen, zumindest im eigenen Betrieb und beim unmittelbaren Zulieferer.

Daneben normiert das Gesetz Dokumentations- und Berichtspflichten sowie Auskunft- und Herausgabepflichten.
 

Welche Auswirkungen ergeben sich für die Versicherungen?

Ein unmittelbarer Handlungsdruck für Unternehmen in Bezug auf die Versicherungen besteht zunächst einmal nicht. Das Gesetz normiert vor allem keine Versicherungspflicht zur Absicherung von möglichen Verstößen.

Das Gesetz normiert auch zunächst einmal keine neue unmittelbare Schadensersatzpflicht deutscher Unternehmen. Eine neue Inanspruchnahme des Unternehmers auf Basis gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts und damit eine Deckung über die klassische Unternehmensbetriebshaftpflichtversicherung gibt es damit hierüber nicht. Offen bleibt die Frage, ob das neue Gesetz ein Schutzgesetz ist und damit eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB begründet.

Mögliche Ansprüche können im Wege des Innenregresses über eine D&O Versicherung abgedeckt sein. Prüfen Sie hier das "Kleingedruckte" und vor allem den Ausschlusskatalog der zugrunde liegenden Bedingungen. Gerne prüfen wir für Sie, ob ein solcher Vermögensschaden vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Vor dem Hintergrund möglicher drohender Ordnungswidrigkeitenverfahren empfehlen wir den Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung mit ausreichend bemessenen Limiten und umfänglicher Deckung für die Übernahme möglicher Verteidigungskosten.
 

Was Sie ebenfalls wissen sollten

Auf der EU-Ebene soll ein EU-weites Lieferkettengesetz folgen. Dieses soll nach Forderungen des EU-Parlamentes deutlich über das deutsche Gesetz hinaus gehen. So soll der Geltungsbereich deutlich kleinere Unternehmen umfassen und eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen beinhalten.
 

Fazit

Wichtigstes Instrument für Unternehmen ist und bleibt ein exzellent implementiertes Risikomanagement-System. Mit unserem Risikomanagement-Unternehmen SMR Strategische Management- und Risikoberatungs GmbH unterstützen wir Sie beim Aufbau und der Unterhaltung eines geeigneten Systems. Sprechen Sie uns an!
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Regina Schulz
Veröffentlicht: 19.07.2021
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Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH – Mitglied der Geschäfts­leitung
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