Update +++ Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie nun final bestätigt

In sei­ner Sit­zung am 22. März 2024 hat der Bun­des­rat dem Ge­setz zur Um­set­zung der EU-Richt­li­nie zur Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu­ge­stimmt. Damit ist die Versicherungspflicht für Baumaschinen 6-20 km/h nun definitiv vom Tisch.

Hamburg, 06.05.2024 – Nach­dem der Bun­des­rat in ei­ner Sit­zung am 7. Fe­bru­ar 2024 sei­ne Zu­stim­mung nicht er­teilt hat­te, war der Ver­mitt­lungs­aus­schuss an­ge­ru­fen wor­den. Die­ser hat am 21. Fe­bru­ar ei­nen Ei­ni­gungs­vor­schlag be­schlos­sen. Die­sem Be­schluss war ein mo­na­te­lan­ger Pro­zess vor­aus­ge­gan­gen.


Der Ursprung

Be­gon­nen hat die The­ma­tik mit ei­nem Re­fe­ren­ten­ent­wurf, der be­reits im März 2023 auf den Weg ge­bracht wur­de. Die­ser hat­te schwer­wie­gen­de Än­de­run­gen in der Kfz-Ver­si­che­rungs­pflicht vor­ge­se­hen, die vor al­lem Un­ter­neh­men be­trof­fen hät­ten.

So war un­ter an­de­rem vor­ge­se­hen, selbst­fah­ren­de Ar­beits­ma­schi­nen wie Bag­ger, Ar­beits­büh­nen, Ern­te­ma­schi­nen oder Stap­ler mit ei­ner Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­pflicht zu be­le­gen, so­fern sie mit ei­ner bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit zwi­schen 6-20 km/h auf öf­fent­li­chen Stra­ßen un­ter­wegs sind.

Ob­wohl zu die­sem Zeit­punkt noch vie­le Punk­te un­ge­klärt blie­ben - bei­spiels­wei­se die Re­ge­lung und Ver­ant­wort­lich­keit für die Um­set­zung bei ei­ner Ver­mie­tung ent­spre­chen­der Ar­beits­ma­schi­nen - war klar, dass die Kon­se­quen­zen zahl­rei­che Un­ter­neh­men in jeg­li­cher Grö­ße be­tref­fen wür­de.

Umgesetzt werden sollte die Neuregelung ursprünglich bis zum 23.12.2023.
 

Die Problematik

Noch im De­zem­ber wa­ren die of­fe­nen Fra­gen nicht ge­klärt, wo­mit es wahr­schein­li­cher wur­de, dass die Um­set­zung der neu­en Richt­li­nie sich wohl auf das ers­te Quar­tal 2024 ver­schie­ben wür­de.
 

Die Fortführung

Am 14. De­zem­ber 2024 traf der Bun­des­tag ei­ne Ent­schei­dung zum The­ma der Än­de­run­gen in der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se be­zog sich vor al­lem auf den Ter­min zur Um­set­zung, der nun auf Ja­nu­ar 2025 ver­scho­ben wur­de. Ab die­sem Ter­min soll­ten dann Ar­beits­ma­schi­nen be­trof­fen sein, die auf öf­fenlti­chen Stra­ßen be­nutzt wür­den.

Eben­so be­trof­fen wa­ren auch Fahr­zeu­ge, die bei Mo­tor­sport-Ver­an­stal­tun­gen ab­seits des Stra­ßen­ver­kehrs be­nutzt wür­den.

Der Bun­des­rat hat die­ser Ent­schei­dung je­doch nicht zu­ge­stimmt, wor­auf­hin die Bun­des­re­gie­rung am 7. Fe­bru­ar 2024 den Ver­mitt­lungs­aus­schuss an­ge­ru­fen hat.
 

Nun endlich die endgültige Entscheidung

Am 21. Fe­bru­ar hat der Ver­mitt­lungs­aus­schuss ei­nen Ei­ni­gungs­vor­schlag be­schlos­sen, der vor­sieht, die ur­sprüng­lich ge­plan­te Neu­re­ge­lung der Kfz-Ver­si­che­rungs­pflicht für zu­las­sungs­freie selbst­fah­ren­de Ar­beits­ma­schi­nen und Stap­ler bis 20 km/h kom­plett zu strei­chen und den bis­her gel­ten­den Aus­schluss bei­zu­be­hal­ten.

Am 23. Fe­bru­ar 2024 hat der Deut­sche Bun­des­tag die­se Be­schluss­emp­feh­lung des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses an­ge­nom­men. Am 22. März 2024 hat auch der Bun­des­rat zu­ge­stimmt.

Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 06.05.2024
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